Neue Mutterschafts-Richtlinie zum Screening auf Gestationsdiabetes
- Suchtest nicht nüchtern mit 50 g Glukose-Belastung und nur einer Glukosemessung nach 60 min
- Bei pathologischem Ergebnis Durchführung des oGTT mit 75 g Belastung und drei Glukose-Messungen
- Verbesserte Glukose-Blutabnahmeröhrchen
- Screening muss jetzt von Krankenkassen übernommen werden, aber noch keine EBM-Abrechnungsziffer vorhanden. Versicherte muss GOÄ-Abrechnung zur Erstattung bei der Kasse einreichen.
Screening auf Gestationsdiabetes
Die „Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)“ [1] wurden dahingehend ergänzt, dass allen Schwangeren ein Screening auf das Vorliegen eines Gestationsdiabetes angeboten werden soll. Diese Änderung trat am 03.03.2012 in Kraft.
Im Kontrast zur DDG/DGGG-Leitlinie [2] wird ein zweistufiger Ablauf mit vorgeschaltetem 50 g-Suchtest gefordert. Die DDG-Leitlinie hingegen bezeichnet den vorgeschalteten 50 g-Suchtest als akzeptabel, empfiehlt jedoch die Durchführung des 75-g-OGTT bei jeder Schwangeren.
Im Zeitraum zwischen 24+0 und 27+6 Schwangerschaftswochen wird „die Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50 g Glukoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern)“ bestimmt [1]. Bei einem Wert im Bereich von 135 bis 200 mg/dl (7,5 bis 11,1 mmol) soll zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) mit 75 g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz durchgeführt werden. Für die Schwangere wird ein Merkblatt zur Verfügung gestellt [1].
Für diesen oralen Glukosetoleranztest zur Diagnostik des Gestationsdiabetes gelten die folgenden Grenzwerte, die sich vom oralen Glukosetoleranztest zur Diagnose des Diabetes mellitus unterscheiden:
| Zeitpunkt | Plasmaglukose |
| Nüchtern | 92 mg/dl (5,1 mmol/l) |
| Nach 1 Stunde | 180 mg/dl (10,0 mmol/l) |
| Nach 2 Stunden | 153 mg/dl (8,5 mmol/l) |
Wird einer oder mehrere der Grenzwerte erreicht oder überschritten, soll die Schwangere qualifiziert zum Gestationsdiabetes beraten und während der Schwangerschaft intensiv betreut werden.
Kostenerstattung: für dieses Screening gibt es derzeit keine Gebührenziffer im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher wird der Versicherten die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Hierauf sollte die Versicherte im Vorfeld hingewiesen werden. Die Krankenkasse muss die Kosten in der entstandenen Höhe ersetzen.
Die notwendige Glukose-Lösung (z.B. Roche Accu-Chek® Dextrose O.G-T. Saft 50 g oder 75 g) kann als Sprechstundenbedarf über ein Rezept Muster 16 unter Kennzeichnung im Markierungsfeld "9" verordnet werden. (Anm.: So lange nur die Glukoselösung 75 g in 0,3 Liter erhältlich ist, können 50 g durch Abmessen von 0,2 Liter dieser Lösung dosiert werden.)
Glukosemessung: Die Bestimmung der Glukosewerte soll aus venösem Plasma erfolgen; es sollen nur geeignete, qualitätsgesicherte Labormethoden / -geräte verwendet werden. Zur „Vermeidung von Verfälschungen der Messwerte durch Glykolyse“ sollen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden.
Die im August letzten Jahres erschienene „Evidenzbasierte Leitlinie“ zum Gestationsdiabetes der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) gibt Hinweise zum korrekten Vorgehen.
Durchführung der Glukosemessung mit neuen Spezialröhrchen
Neue Spezialröhrchen ermöglichen eine weitgehende, sofort einsetzende Glykolysehemmung. In diesen Röhrchen kann Vollblut ins Labor gesandt werden:
- Sarstedt „S-Monovette® GlucoEXACT“ enthält Flüssigkeitszusatz, nicht ausreichende Füllung führt jedoch zu falschen Ergebnissen
- „VenoSafe™ Glycemia/Terumo®“ (in Deutschland wenig verbreitet) enthält trockenen Hilfsstoff, nicht ausreichendes Mischen führt jedoch zu falschen Ergebnissen
Kapilläre Blutabnahme sowie die Verwendung von POCT-Geräten entsprechen nicht der Richtlinie.
Literatur
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36, S. 914 in Kraft getreten am 3. März 2012
Fundstelle: www.g-ba.de/downloads/62-492-591/Mu-RL_2011-12-15.pdf - Gestationsdiabetes mellitus (GDM) Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Autoren: H. Kleinwechter, U. Schäfer-Graf, C. Bührer, I. Hoesli, F. Kainer, A. Kautzky-Willer, B. Pawlowski, K. Schunck, T. Somville, M. Sorger
Fundstelle: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Leitlinien/Evidenzbasierte_Leitlinien/Gestationsdiabetes_EbLL_Endfassung_2011_08_11_.pdf - Kostenerstattung nach Sozialgesetzbuch V §13 Abs. 3
Fundstelle: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html





