Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, dass Corona-Tests auch bei Personen vorgenommen werden, die nicht unter das Flussschema des Robert-Koch-Institutes zur Verdachtsabklärung fallen. Dabei handelt es sich vor allem um asymptomatische Patienten. Bislang konnten Tests bei diesen Personen nicht zulasten der GKV vorgenommen und abgerechnet werden.
Quelle (Version 3; gültig ab 11.05.2020): https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/news/landesregierung-beschliesst-corona-testungen-fuer-asymptomatische-personengruppen/
Corona-Tests der Landesregierung – Antworten auf Ihre Fragen: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/corona-tests-der-landesregierung-antworten-auf-ihre-fragen/