Was ist eine humangenetische Beratung und wann ist sie sinnvoll?
Die genetische Sprechstunde dient der Erörterung und Klärung individueller Fragestellungen hinsichtlich genetisch bedingter Erkrankungen. Sowohl betroffene Patienten, (werdende) Eltern, aber auch Verwandte, die vielleicht selbst Anlageträger einer Erkrankung sein könnten, können hinsichtlich Diagnosestellung, Vererbungsmuster/Weitervererbung oder möglicher Risiken ausführlich informiert und auf mögliche Behandlungsoptionen hingewiesen werden.
Genetische Beratung als Teil der Regelversorgung
Gründe für eine fachärztliche genetische Beratung können sehr vielfältig sein, wie z.B. der Verdacht auf das Vorliegen einer genetisch bedingten Erkrankung oder Entwicklungsstörung sowie Fehlbildungen, unerfüllter Kinderwunsch, Auffälligkeiten und Fragestellungen in der Schwangerschaft (z. B. bei erhöhtem Alter eines Elternteils oder auffälligen Ultraschallbefunden), sowie eine familiäre Häufung von Tumorerkrankungen oder anderer Krankheitsbilder. Das Spektrum ist breit und betrifft alle medizinischen Fachdisziplinen, was verdeutlicht, wie sehr sich die Humangenetik in den vergangenen Jahren zu einem zentralen klinischen Querschnittsfach in der Medizin entwickelt hat.
Das Gespräch mit einem Facharzt für Humangenetik soll es Ihnen erleichtern, Krankheitsrisiken persönlich zu bewerten und sich gegebenenfalls auf sie einzustellen.
Die wichtigsten Informationen werden Ihnen im Anschluss in einem verständlich gehaltenen Brief noch einmal zusammengefasst. Wenn im Anschluss daran noch Fragen offenbleiben, neue Aspekte oder Probleme auftreten, können Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Die genetische Beratung ist eine Kassenleistung!
Bei gesetzlich Krankenversicherten kann durch den betreuenden Facharzt eine Überweisung veranlasst werden. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. Ebenso können Sie, wie bei jeder anderen Arztpraxis auch, direkt einen Termin mit uns vereinbaren und ohne Überweisungsschein mit Ihrer Krankenkassenkarte zu uns kommen. Auch bei privat versicherten Patienten werden die Kosten in aller Regel von den Privatkassen übernommen.