Wie gehe ich vor bei Verdacht auf Schweinegrippe?

Hier haben wir Fragen und Antworten zur “Schweinegrippe” zusammengestellt. Ein Klick auf die Frage führt direkt zur Antwort.

Diese Seite dient nur zu Informationszwecken und kann eine ärztliche Beratung nicht ersetzen.

Fragen:

  1. 1. Wie finde ich heraus, ob ich eventuell die Schweinegrippe habe?
  2. 2. Wenn ich zu einem Arzt gehe, wie kann der mir helfen und was erwartet mich?
  3. 3. Ich habe viel von Quarantäne gehört! Werde ich “weggesperrt”?
  4. 4. Wie wird die Probe abgenommen?
  5. 5. Wer untersucht die Probe und mit welchem Test?
  6. 6. Ich möchte den Schweinegrippe-PCR-Labortest auf eigene Kosten durchführen lassen. Wie mache ich das?
  7. 7. Kann mich eine “normale” Grippe-Impfung vor der Schweinegrippe schützen?
  8. 8. Was gibt es zu beachten, wenn ich verreise oder von einer Reise zurückkomme?
  9. Ich bin Arzt und mich interessiert noch Folgendes:

  10. 9. Wo gibt es ausführliche Informationen für Arzt-Praxen zum Thema Influenza A/H1N1?
  11. 10. Wie wird die Probe abgenommen und verschickt?
  12. 11. Wie schütze ich mich und mein Praxis-Personal, wenn wir einen Patienten mit Schweinegrippe oder Schweinegrippe-Verdacht behandeln?
  13. 12. Wie gehe ich vor, wenn der Test bei einem Patienten positiv ausfällt insbesondere hinsichtlich der Meldepflichten?
  14. 13. Wer genau ist mein Ansprechpartner bei Labor Limbach bezüglich der Diagnostik?

Antworten:

1.
Wie finde ich heraus, ob ich eventuell die Schweinegrippe habe?

Die Schweinegrippe wird durch Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Die Schweinegrippe geht mit folgenden Symptomen einher:

  • plötzlicher, schlagartiger Krankheitsbeginn
  • hohes Fieber (über 38,5 °C)
  • Schüttelfrost
  • trockener Husten, Atemnot
  • Muskel-, Gelenkschmerzen oder Kopfschmerzen

Genaue Informationen für Ärzte gibt es weiter unten.

Wenn Sie beispielsweise aus einem Urlaubsgebiet kommen von dem bekannt ist, dass dort Schweinegrippe-Fälle gehäuft auftreten und Sie bei Ihrer Rückkehr Erkältungs-Symptome haben, dann kann ein solcher Verdacht aufkommen.

Die notwendige Diagnostik wird von Ihrem Hausarzt durchgeführt. Es wird ein Abstrich aus Rachen und Nase abgenommen und untersucht – dies ist unkompliziert und schmerzlos.

Bei Schweinegrippe-Verdacht ist es empfehlenswert, dass Sie mit Ihrem Hausarzt telefonisch Kontakt aufnehmen, bevor Sie persönlich in der Praxis vorbei gehen.

Warum?

Wenn sich bei Ihnen der Verdacht bestätigt und Sie eine Schweinegrippe-Infektion haben, sollten Sie sich vorher nicht im Wartezimmer aufgehalten haben. Sie könnten dort andere Patienten des Arztes oder auch das Praxis-Personal anstecken.

Mit anderen Worten: bis zum Vorliegen eines Untersuchungs-Ergebnisses sollte die Zahl der mit Ihnen in Kontakt tretenden Menschen möglichst gering gehalten werden.

Also: rufen Sie vorher in der Praxis an und teilen Sie den Arzthelferinnen Ihren Verdacht mit. Das Personal der Arztpraxis wird sich auf Ihren Besuch vorbereiten und Sie ggf. in einem separaten Raum empfangen und behandeln lassen.

2.
Wenn ich zu einem Arzt gehe, wie kann der mir helfen und was erwartet mich?

Ihr Arzt wird prüfen, ob die bei Ihnen vorliegende Symptomatik auf Schweinegrippe hinweist und ob auch Ihre Vorgeschichte den Verdacht unterstützt.

Falls der Verdacht sich erhärtet, wird Ihr Arzt einen Labortest durchführen.

Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass – nach der gegenwärtigen Regelung – ein Labortest nur bei Personen mit grippe-typischen Symptomen durchgeführt wird.

Vorbeugende Labor-Untersuchungen bei Gesunden werden wissenschaftlich nicht empfohlen und werden auch nicht von der Krankenkasse bezahlt. Auf ausdrücklichen Wunsch können diese jedoch ggf. als sogenannte “Selbstzahler-Leistung” (IGeL) in Anspruch genommen werden.

Abhängig von dem Ergebnis des Tests wird Ihr Arzt Ihnen dann Entwarnung geben oder – im sogenannten “positiven Fall” – wenn sich der Verdacht auf eine Schweinegrippe-Infektion bestätigt, wird Ihr Arzt mit Ihnen die weitere Therapie besprechen.

Im diesem Fall besteht auch eine Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.

Warum?

Ihr Gesundheitsamt ist mit Schweinegrippe bestens vertraut und wird auch das weitere therapeutische Vorgehen mit Ihrem Hausarzt und Ihnen im Detail abstimmen.

Das Gesundheitsamt gibt Ihnen insbesondere Hinweise zum Verhalten von sog. “engen Kontakt-Personen”, also Personen die z.B. in der Familie eines Erkrankten leben.

Ihr Hausarzt kümmert sich um alle notwendigen Details der Meldung beim Gesundheitsamt.

3.
Ich habe viel von Quarantäne gehört! Werde ich “weggesperrt”?

Nein, von “Wegsperren” kann keine Rede sein.

Allerdings: sollte bei Ihnen eine Schweinegrippe-Infektion festgestellt werden, dann ist es auf jeden Fall ratsam, dass Sie die Zahl der mit Ihnen in Kontakt tretenden Personen gering halten, um weitere Infektionen zu vermeiden.

Im Allgemeinen und bei leichten Symptomen wird dies dadurch erreicht, dass man Ihnen rät, sich bis zum Abklingen der Symptome zu hause aufzuhalten und keinen Besuch zu empfangen. Dies kann bei Erwachsenen bis zu 7 Tagen dauern. Die Details regelt das zuständige Gesundheitsamt. Man könnte dies landläufig als “Hausarrest” bezeichnen, mehr aber auch nicht. Und dies ist auch in Ihrem Interesse, denn Bettruhe ist auf jeden Fall therapeutisch anzuraten.

In Fällen bei denen die Krankheits-Symptome sehr schwer sind, wird Ihr Arzt Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in ein Krankenhaus einweisen, um eine optimale Behandlung sicher zu stellen.

Auf jeden Fall wird das Vorgehen zwischen Ihrem Hausarzt, dem Gesundheitsamt und Ihnen abgestimmt.

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es insbesondere festzulegen wie sich sogenannte “enge Kontakt-Personen” verhalten sollen. Kurzbeschreibung finden Sie hier.

4.
Wie wird die Probe abgenommen?

Nach den Empfehlungen des Labors Limbach werden zwei Abstriche entnommen – ein Nasenabstrich links und rechts und ein Rachen-Abstrich. Details zur Proben-Abnahme finden Sie hier.

5.
Wer untersucht die Probe mit welchem Test?

Ein Nasenabstrich und Rachenabstrich werden gemeinsam mit Hilfe eines PCR-Tests im Labor Limbach untersucht.

6.
Ich möchte den Schweinegrippe-PCR-Labortest auf eigene Kosten durchführen lassen. Wie mache ich das?

Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit diesen Test zu veranlassen. Er nimmt aus Nase und Rachen Abstriche vor und sendet diese an das Labor Limbach. Bezüglich der Kosten fragen Sie vorher Ihren Hausarzt.

7.
Kann mich eine “normale” Grippe-Impfung vor der Schweinegrippe schützen?

Die Ihnen bekannte “normale” (saisonale) Grippe-Impfung schützt nicht vor dem Influenza Virus A/H1N1 (Schweinegrippe-Virus).

Ein Impfstoff für die Schweinegrippe wird gegenwärtig entwickelt und wird für den Frühherbst erwartet.

8.
Was gibt es zu beachten, wenn ich verreise oder von einer Reise zurückkomme?

Die Gefahr einer Infektion mit der Schweinegrippe besteht weltweit. In einigen Ländern besteht höhere Infektions-Gefahr als in Deutschland. Übersichtskarte zur Verbreitung des Schweinegrippen-Virus.

Lesen Sie hier die Empfehlung des Robert Koch Instituts für Flugpassagiere.

Informationen für den Arzt

9.
Wo gibt es ausführliche Informationen für Arzt-Praxen zum Thema Influenza A/H1N1?

Ausführliche Informationen für die Arztpraxis zum Thema “Schweinegrippe” finden Sie unter dem Titel “Influenza

Pandemie: Risikomanagement in Arztpraxen” in einer gemeinsamen INFO-Schrift der KBV, BÄK und BGW.

Die aktuelle Falldefinition des Robert Koch Instituts der Schweinegrippe finden sie hier.

Die u.g. Links bieten noch weitere Informations-Quellen:

Mitteilungen zu Schweinegrippe
Influenza Pandemie: Risikomanagement in Arztpraxen
Robert Koch Institut
Paul Ehrlich Institut
WHO
Wir gegen Viren
Pandemierisiko

10.
Wie wird die Probe abgenommen und verschickt?

Nach den Empfehlungen des Labors Limbach werden zwei Abstriche entnommen – ein Nasenabstrich links und rechts und ein Rachen-Abstrich. Bitte Schutzmaßnahmen beachten! Details zur Proben-Abnahme finden Sie hier.

Ein Nasenabstrich und Rachenabstrich werden gemeinsam mit Hilfe eines PCR-Tests im Labor Limbach untersucht.

Nach den Informationen des Robert-Koch Instituts sind Influenza-Viren derzeit noch als Erreger der Risiko-Gruppe 2 eingestuft.

Die ausführlichen Informationen des Labors Limbach für die Probenentnahme und den Versand zur Untersuchung auf Influenza A/H1N1 Schweinegrippe) finden Sie hier.

11.
Wie schütze ich mich und mein Praxis-Personal, wenn wir einen Patienten mit Schweinegrippe oder Schweinegrippe-Verdacht behandeln?

Hierzu gibt es ausführliche Hinweise und konkrete Beispiel-Anweisungen in der oben bereits genannten Informations-Schrift der Influenza Pandemie: Risikomanagement in Arztpraxen.
Hier die wichtigsten Punkte:

  • Praxis-Organigramm mit Festlegung der Verantwortlichkeiten
  • Räumliche und zeitliche Patienten-Lenkung
  • Plan für die Kommunikation nach außen
  • Bevorratung bestimmter Materialien, insbesondere von Mund-Nasen-Schutz, Schutz-Kleidung und bestimmten anti-viralen Medikamenten
  • Spezifische Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie Mitarbeiter-Unterweisung, Muster-Betriebsanweisung, Ergänzung zum Hygiene-Plan
  • Patienten-Information durch ein spezielles Info-Blatt für Patienten

12.
Wie gehe ich vor, wenn der Test bei einem Patienten positiv ausfällt insbesondere hinsichtlich der Meldepflichten?

Es besteht eine Labormeldepflicht und eine klinische Meldepflicht bezüglich neue Influenza A/H1N1 (§6 Infektions-Schutz-Gesetz) und bezüglich Influenza (§7 Infektions-Schutz-Gesetz – IfSG).

Erfolgt der Nachweis durch den behandelnden Arzt in der Praxis, z.B. durch einen Schnell-Test, dann ist dieser meldepflichtig (§7 IfSG).

Erbringt das Labor den Nachweis, so liegt die Meldepflicht bei dem für die Laborleitung verantwortlichen Arzt (§7 IfSG).

Ein positives Testergebnis ist dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Die namentliche Meldung betrifft dabei den Krankheits-Verdacht, die Erkrankung und den Tod eines Menschen. Eine aktuelle Information des Robert Koch Instituts zur Meldepflicht finden Sie hier.

Dabei hat die Meldung eines Krankheits-Verdachts nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologische Zusammenhang begründet ist.

Das Robert Koch-Institut hat dazu eine Empfehlung formuliert.

Ein Formular für die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt finden Sie auf der Website des Robert Koch Instituts.

13.
Wer genau ist mein Ansprechpartner bei Labor Limbach bezüglich der Diagnostik?

Frau Dr. Fahr – Tel 06221 – 3432-125
Herr Dr. Holfelder – Tel 06221 – 3432-324
Herr Dr. Oberdorfer – Tel 06221 – 3432-560

Stand der Information: 30. Juli 2009