Infektiologie

Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023

Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Der Nachweis einer früheren oder akuten Toxoplasmose-Infektion mittels Nachweis T. gondii-spezifischer Antikörper (Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung) im Serum wird künftig als Pauschale mit der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 32572 vergütet. Die Pauschale wird auch dann gezahlt, wenn nur die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern erforderlich ist. Die bisherigen serologischen Einzelleistungen (GOP 32569 bis 32571) entfallen entsprechend.

Ist die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern zur weiterführenden Abklärung erforderlich, wird dieser Test über einen Zuschlag zur neuen GOP 32572 abgerechnet. Der Zuschlag (GOP 32573) ersetzt die bisherige GOP 32640.

Gebührenordnungspositionen ab 1. Oktober 2023
GOPBeschreibungBewertung
32572Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern der Immunglobulinklasse IgM und/oder IgG, auch zur Verlaufskontrolle
Fakultativer Leistungsinhalt: quantitative Bestimmung von Toxoplasma-IgA-Antikörpern
11,75 Euro
32573Zuschlag zur GOP 32572 für die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als Abklärungstest nach positiver IgM-Antikörperbestimmung, in mehreren Ansätzen, insgesamt25,90 Euro

 

Infektionen durch Toxoplasma gondii in der Schwangerschaft

Aktuelles

Neue Probenversandtüten für Sie und die Umwelt 26.04.2024
Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Probenversandtüten überarbeitet haben, um diese umweltfreundlicher zu gestalten und zugleich die Anzahl der Varianten zu reduzieren. Unsere Probenversandtüten werden hierdurch auch die Siegel Blauer Engel (www.blauer-engel.de/uz30a) und Carbon neutral (natureOffice.com DE-077-537721) tragen und bestehen zu mindestens 80 % aus Recyclingmaterial.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Aktualisierung des Überweisungsscheins Muster 10 25.03.2024
Wir möchten Sie über eine wichtige Aktualisierung bezüglich des Überweisungsscheins Muster 10 informieren. Diese Änderungen betreffen sowohl den physischen Vordruck als auch das digitale Muster.
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