Wir möchten Sie über eine wichtige Aktualisierung bezüglich des Überweisungsscheins Muster 10 informieren. Diese Änderungen betreffen sowohl den physischen Vordruck als auch das digitale Muster.
Ab dem 1. April 2024 tritt das überarbeitete Muster 10 in Kraft, das nun als „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“ bezeichnet wird. Das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ wurde umbenannt und wird nun als „SER“ bezeichnet. Das angepasste Muster 10 tritt zum 1. April 2024 ohne Stichtagsregelung in Kraft, sodass vorhandene „alte“ Muster aufgebraucht werden können.
Für einen reibungslosen Übergang ist es erforderlich, dass Ihr Praxisverwaltungssystem die neue Bezeichnung „SER“ hinterlegt hat. Sollten Sie weiterhin das alte Muster 10 verwenden, kennzeichnen Sie bitte einen SER-Fall vorübergehend im Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“. Die konventionellen Vordrucke von Muster 10 erhalten Sie, wie üblich, über den Kohlhammer Verlag.
Im Zuge dieser Aktualisierung wurde auch das digitale Muster 10 angepasst. Die Aktualisierung in Ihrem Order-Entry-System erfolgt automatisch im Zuge des nächsten Routineupdates.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung; https://www.kbv.de/html/1150_67947.php).