Laut Mutterschafts-Richtlinie soll jeder schwangeren Frau das Screening mittels 50-g-Glucose-Challenge-Test (GCT) angeboten werden. Der Test kann nicht nüchtern durchgeführt werden. Als Goldstandard für die Diagnostik des GDM gilt nach DDG-/DGGG-Leitlinie der orale Glukosetoleranztest mit 75 g Glukose (75-g-oGTT).
Messung der venösen Gelegenheits-Glukose- Konzentration:
Erstvorstellung vor der 24. SSW
Bei Vorliegen von Risikofaktoren (Aufzählung s. Kasten) wird vor der 24. SSW die Messung der venösen Gelegenheits-Glukose-Konzentration unabhängig von der Tageszeit und Nahrungsaufnahme empfohlen. Alternativ kann auch die Nüchtern-Plasmaglukose- Konzentration bestimmt werden.
Screening mittels 50-g-Glucose-Challenge-Test (GCT):
Vortest zwischen SSW 24+0 und 27+6
Beim stufenweisen Vorgehen wird zunächst ein 50-g- GCT-Screeningtest durchgeführt. Wird der vorgeschriebene Zeitpunkt verpasst, kann dieser Screeningtest auch noch bis SSW 32+0 durchgeführt werden. Mit dieser Untersuchung werden 82 % der GDM-Fälle erkannt. Die Patientin erhält dazu eine 50-g-Glukoselösung (z. B. 200 ml Dextro-OGT-Saft) zu trinken. Nach einer Stunde wird der Patientin erneut venöses Blut entnommen.
Die Bestimmung der Glukosekonzentration soll ausschließlich in venösem Plasma oder venösem Vollblut erfolgen. Bei der Untersuchung ist die sichere präanalytische Glykolysehemmung mittels Natriumfluorid (NaF) in Kombination mit Citratpuffer obligat. Die Verwendung von nicht Citrat-gepufferten Blutentnahmeröhrchen kann zu unentdecktem GDM führen und ist mit erheblichen Akut- und Langzeitrisiken für Mutter und Kind assoziiert.