Influenza

Seit Dezember 2010 ist in Deutschland der Jahreszeit entsprechend die Häufigkeit von akuten Atemwegserkrankungen erwartungsgemäß angestiegen. Nach Einschätzung des europäischen Zentrums für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) breitet sich die diesjährige Grippewelle nach Beginn in England nun zunehmend weiter in Europa aus. Aktuelle Beobachtungen zeigen, dass neben anderen saisonalen Grippevirustypen vor allem das Virus A/H1N1- bekannt als der Erreger der sogenannten „Schweinegrippe“- als möglicher Influenzaerreger das saisonale Infektionsgeschehen dominiert. Laut World Health Organization (WHO) befinden wir uns bezüglich Influenza A/H1N1 in der post-pandemischen Phase, lokalisierte Ausbrüche unterschiedlichen Ausmaßes sind dabei jedoch weiter möglich.

Zur aktuellen epidemiologischen Lage verweisen wir auf die Internetseiten der AG Influenza (http://www.influenza.rki.de).

Meldepflicht

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren namentlich gemeldet. Dazu gehören auch in ärztlichen Praxen durchgeführte Schnelltests.

Die Verordnung über die Meldepflicht bei Influenza, die durch das erstmals im April 2009 in Nordamerika aufgetretene neue Virus („Schweine-Grippe“) hervorgerufen wird, vom 30. April 2009, geändert am 14. November 2009, ist am 1. Mai 2010 außer Kraft getreten.

Übertragung:

Die Übertragung des Erregers der Influenza A/H1N1 geschieht über Tröpfchen und kontaminierte Materialien.

Inkubationszeit:

Die Inkubationszeit beträgt 2-7 Tage.

Diagnostik

Seit Oktober 2010 wurde die EBM-Ziffer für den spezifischen Nachweis von Influenza A/H1N1 bei GKV-Versicherten gestrichen. Eine Untersuchung auf Influenza ist jedoch weiter möglich. Das Labor Limbach bietet hierzu die Möglichkeit in einer Polymerasekettenreaktion (PCR) Untersuchung zwischen Influenza A und B zu differenzieren. Auch eine spezifische Untersuchung auf Influenza A/H1N1 kann im privatversicherten Bereich oder als individuelle Gesundheitseinzelleistung (IGEL) angefordert werden.

Abnahme der Abstriche:

Folgende Materialien können auf Influenza untersucht werden:

Grundsätzlich sollten, wenn möglich, 2 Abstriche eingeschickt werden; die Materialien sind gleichzeitig abzunehmen.

2 Abstriche: Nasenabstrich (1 Tupfer rechts und links), Rachenabstrich

Rachenabstrich:

vom Rachenring links und rechts der Uvula abnehmen.

Nasenabstriche/Nasenflüssigkeit:

Tupfer unter leichter Drehung tief bis zur Nasenmuschel vorschieben und gegen die Nasenwand drehen.

Sputum, Trachealsekret, Bronchialsekret oder Bronchiallavage sind ebenfalls geeignet.

Bei Abstrichentnahme müssen unbedingt die persönlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Atemschutzmaske mindestens FFP2, Schutzbrille, Handschuhe und Schutzkittel.

Hinweise zum Abstrichbesteck

  • eSwab verwenden. Sollte ein eSwab nicht verfügbar sein bitte einen trockene Abstrich verwenden. Bitte kein Abstrich mit Festmedium  (schwarzes od. helles gelartiges Medium) verwenden.

Versand:

Es gelten für die Versendung der Proben zur Untersuchung auf Influenza folgende Bedingungen:

Die Proben sind nach UN Nr. 3373 („UN 3373, BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“) zu klassifizieren.

Postversand:

Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten (gemäß P 650):

  • Probengefäß, z. B. Abstrichtupfer
  • Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plastikröhrchen mit saugfähigem Material) oder z. B. blaue Bakteriologie-Tüte des Labor Limbach
  • Formstabile Umverpackung, die mit folgendem Hinweis gekennzeichnet werden muss: „UN 3373, BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“ in Großbuchstaben.

Versand Fahrdienst Labor Limbach:

Wir empfehlen diese Form des Versandes:

  • 2 Proben in Extra-Tüte (falls vorhanden blaue Tüte) überführen. Überweisungsscheine in separatem Fach oder Tüte beifügen
  • Blaue Tüte in rote Tüte überführen (= eilige Proben!!)
  • Beides dem Fahrer persönlich übergeben mit dem Hinweis „Schweinegrippe“ (Proben werden in gesonderter Box nach „UN 3373, BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B“ transportiert)

Therapie:

Nach bisherigem Kenntnisstand ist das neue Influenzavirus A/H1N1

empfindlich gegenüber den Neuraminidasehemmern Oseltamivir und Zanamivir, aber resistent gegenüber Amantadin. Einzelresistenzen gegen Tamiflu® sind beschrieben. Die Therapieentscheidung liegt beim behandelnden Arzt. Eine Therapie sollte innerhalb von 24-48 Stunden nach Symptombeginn erfolgen.

Antivirale Substanzen zum Einsatz in der Therapie der Influenza sind:

  Alter (Jahre) 
  1-12 13-64 65 und älter
Therapie      
Oseltamivir
(Tamiflu®)
Kinder ab 1 Jahr:
≤ 15 kg 30 mg 2x tgl.
> 15 kg bis 23 kg 45 mg 2x tgl.
> 23 kg bis 40 kg 60 mg 2x tgl.
> 40 kg 75 mg 2x tgl.
75 mg zweimal
pro Tag
75 mg zweimal
pro Tag
Zanamivir
(Relenza®)
Kinder ab 5 Jahren:
2x tgl. 2 Inhalationen (2x 10 mg)
innerhalb von 36 Stunden nach Symptombeginn*
10 mg
(2 Inhalationen) zweimal pro Tag
10 mg
(2 Inhalationen) zweimal pro Tag

Quellen: EMEA/H/C402 European Public Assessment Report Tamiflu vom 12.04.2006-09-01

Fachinformation Tamiflu®, Stand Januar 2006

Fachinformation Relenza®, Stand Oktober 2005

Therapiedauer lt. Fachinformation: 5 Tage

Quelle für Therapie: RKI; 25.04.2009

Die aktuelle epidemiologische Situation entnehmen Sie bitte den Internetseiten der WHO und des Robert Koch Institutes.

Impfung:

Der für die Saison 2010/2011 verfügbare saisonale Impfstoff enthält sowohl eine A-(H1N1)-2009-Komponente als auch eine A- (H3N2)- und eine Influenza-B-Viruskomponente. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen die Impfung gegen Influenza, die ein besonders hohes Risiko haben, einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden oder zu versterben. Dies sind Personen mit Grundkrankheiten in allen Altersgruppen, Personen über 60 Jahren und Schwangere. Auch sollten beruflich Exponierte, wie z. B. medizinisches Personal, gegen Influenza geimpft sein. Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist die Impfung noch möglich, wobei der Aufbau eines vollständigen Impfschutzes ca. 14 Tage dauert.

 

Hygienemaßnahmen bei Influenza

Hygienemaßnahmen im stationären Bereich:

Räumliche Unterbringung:

Hygienefachpersonal sollte bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen einbezogen werden, ggf. in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Einzelzimmerunterbringung, ggf. Kohortenisolierung bei gleichem Erregertyp. Isolierung in Zimmern mit angeschlossener Nasszelle, möglichst mit Vorraum (Schleusenfunktion). Sofern das Isolierzimmer von einer RLT-Anlage versorgt wird, ist diese im Unterdruck zu fahren. Wird in den Patientenräumen eine RLT-Anlage betrieben, über die eine Weiterverbreitung von dieser Luft auf andere Räume möglich ist, ist diese abzustellen.

Besucher:

Besuche sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Vor Betreten des Zimmers ist mehrlagiger dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz (FFP-Schutzstufe siehe Personalschutzmaßnahmen) sowie ein Schutzkittel anzulegen. Vor Verlassen Abwurf der Maske und des Schutzkittels im Vorraum. Anschließend Händedesinfektion mit einem Händedesinfektionsmittel mit begrenzter Viruzidie (VAH-gelistet).

Personalschutzmaßnahmen:

Eingesetztes Personal soll bezüglich der Hygienemaßnamen geschult werden. Tragen von Schutzkittel, Einmalhandschuhen und dicht anliegender FFP-Maske (mind. FFP1). Bei allen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten Hustenstößen ausgesetzt sein können, sollten FFP2 Masken getragen werden. Wird das Husten provoziert, z.B. bei einer Bronchoskopie, Intubation, Absaugen müssen FFP3-Masken getragen werden (s. Empfehlungen des ABAS), ggf. Verwendung einer Schutzbrille bei ausgeprägter Exposition z.B. Bronchoskopie.

Desinfektion und Reinigung:

Eine Händedesinfektion ist nach jedem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe vor Verlassen des Zimmers durchzuführen.
Tägliche Scheuer-Wisch-Desinfektion der patientennahen Handkontakt-Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe sowie weitere kontaminationsgefährdete Flächen) durchführen.
Es sollen begrenzt viruswirksame Desinfektionsmittel (VAH-gelistet) eingesetzt werden, umfassene Viruzidie (Wirkspektrum B nach RKI) ist nicht erforderlich.
Geräte und Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten sind patientenbezogen zu verwenden (Stethoskop, EKG-Elektroden, Fieberthermometer etc.) und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.
Semikritische Medizinprodukte können zentral aufbereitet werden. Der Transport muss in geschlossenen Behältern erfolgen. Ein thermisches Desinfektionsverfahren ist zu bevorzugen. Ist dies nicht möglich, sind Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich AB der Robert Koch Institut-Desinfektionsmittelliste und –verfahren zu verwenden.
Geschirr muss in geschlossenen Behältern zur Spülmaschine transportiert werden und bei einer Temperatur > 60°C gereinigt werden.
Wäsche und Textilien können im Routine-Waschverfahren der Krankenhauswäsche zugeführt werden. Die Sammlung erfolgt gesondert im Isolierbereich.
Matratzen sind mit flüssigkeitsdichten Vollschutzüberzügen zu versehen, die mit einem begrenzt viruziden Desinfektionsmittel scheuerwischdesinfiziert werden müssen (s.o.).
Als Taschentücher oder andere Respirationssekrete aufnehmenden Tücher sind als Einwegtücher zu verwenden und in dichten Kunststoffsäcken zu sammeln (s. Abfallentsorgung)

Schlussdesinfektion:

Alle Flächen im Patientenzimmer sind mit den o.g. begrenzt viruziden Desinfektionsmitteln einer Schlussdesinfektion zu unterziehen.

Abfallentsorgung:

Mit Sekreten oder Exkreten kontaminierte Abfälle sind nach dem Abfallschlüssel 180104 „ohne besondere Anforderung“ gemäß LAGA-Richtlinie im Patientenbereich zu sammeln und zu entsorgen.

Transport des Patienten im und außerhalb des Krankenhauses:

Auf ein Mindestmaß beschränken, Zielbereich vorab informieren! Einzeltransport des Patienten der wenn möglich mit einem Mund-Nasenschutz versorgt wird. Das Transportpersonal trägt einen Schutzkittel, im Krankenhaus mind. FFP1-Masken (im Krankenwagen FFP2-Masken) und Einmalhandschuhe, ggf. eine Schutzbrille. Kontakt zu anderen Patienten und Besuchern vermeiden.
Patientenkontaktflächen sind ebenso nach den genannten Verfahren aufzubereiten.

 

Influenza (saisonal einschließlich A/H1N1)

- Informationen für Patienten, Angehörige und Arztpraxen -

Symptome:

Die Symptome einer Influenza (Grippe) sind plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber (>38°C), trockener Husten sowie Muskel-und Gliederschmerzen. Häufig können auch Kopfschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen vorkommen. Gelegentlich kann das Fieber auch fehlen.

Übertragungswege:

Die Übertragung erfolgt über Tröpfchen vor allem beim Husten oder Niesen. Auch eine Übertragung über Hände und Oberflächen ist möglich. Eine Ansteckungsgefahr ist 1 Tag vor den ersten Symptomen und 5 (Erwachsene) bis 7 Tage (Kinder) nach Erkrankungsbeginn gegeben. Die Erkrankung dauert bei komplikationslosem Verlauf etwa 1 Woche.

Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht dort, wo Menschen in größerer Zahl auf engem Raum versammelt sind (Kino, öffentliche Verkehrsmittel, Kaufhäuser).

Diagnostik:

Eine labormedizinische Untersuchung ist nur bei Risikopatienten nötig. Influenza- Schnellteste auf Influenza Typ A und/oder B haben nur eine beschränkte Sensitivität (Sensitivität bei Influenza A/H1N1 <50%). Wir empfehlen daher Abstriche (Nase, Rachen) zur empfindlicheren Untersuchung mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) zu entnehmen. Eine Untersuchung auf Influenza A - Antikörper in Blut ist ca.10 Tage nach durchgemachter Infektion möglich. Eine spezifische Untersuchung von Antikörpern auf die neue Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) ist im Labor Enders in Stuttgart möglich.

Verhaltensregeln im ambulanten Bereich:

  • Wenn bei Ihnen der klinische Verdacht auf Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) vorliegt, kontaktieren Sie Ihren Arzt (wenn möglich zunächst telefonisch). Wenn Sie zu den Risikopatienten gehören ist es je nach Schweregrad der Symptome ist es dann nach erfolgter Entnahme von Nasen-/Rachenabstrichen sinnvoll zu Hause (oder isoliert im Krankenhaus im Einzelzimmer) auf das Ergebnis der Untersuchung zu warten. Ihr behandelnder Arzt/Ärztin übernimmt die notwendige Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und empfiehlt Ihnen evtl. eine Therapie/Prophylaxe mit Medikamenten.
  • Wenn bei Ihnen bereits eine bestätigte Infektion mit Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe) vorliegt, ist es wichtig, dass Sie sich zur Vermeidung von Übertragungen für 7 Tage ab Erkrankungsbeginn zu Hause in Quarantäne begeben. Vor allem Kontakte zu Alten und Abwehrgeschwächten Personen sowie Schwangeren meiden! Alle Personen im direkten häuslichen Umfeld (Familienmitglieder oder Mitbewohner in der gleichen Wohnung) sollen, soweit möglich, zu Hause bleiben und Kontakte außerhalb des Haushalts vermeiden.

Weitere Verhaltensregeln für Infizierte mit Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe):

  • vermeiden Sie Kontakte zu Säuglingen, Kindern, älteren Menschen oder Personen mit schweren chronischen Erkrankungen.
  • Tragen Sie bei Kontakten zu anderen Menschen (Haushaltsangehörige, Arztbesuch) einen Mund-Nasenschutz.
  • Achten Sie auf sorgfältige Händehygiene (Händewaschen) z.B. vor jedem körperlichen Kontakt zu nicht erkrankten Personen.
  • Achten Sie auf Hustenhygiene, d.h. direktes Anhusten vermeiden, nicht in Hände sondern in Oberarm oder Ellenbeuge husten.
  • Nach dem Husten in die Hand diese gründlich Waschen mit Vermeidung von Sekretverteilung auf Flächen.
  • Entsorgen Sie Einmaltaschentücher sicher in geschlossenen Abfallbehältern (Entsorgung in verschlossenen Plastiksäcken).
  • Halten Sie Bettruhe ein, vermeiden Sie körperliche Anstrengung.
  • Erkrankte sollten bis einem Tag nach Abklingen des Fiebers zu Hause bleiben.

Häusliche Verhaltensvorgaben zu Reduktion des Übertragungsrisikos innerhalb der Haushaltsmitglieder/ Verhaltensregeln für pflegende Angehörige:

  • Waschen Sie sich nach Kontakt zu erkrankten Personen gründlich die Hände.
  • Tragen Sie Mundschutz bei engem Kontakt ( Abstand < 2 m) zu Erkrankten.
  • Falls möglich, sollten Erkrankte räumlich getrennt zu Gesunden schlafen.
  • Vermeiden Sie gemeinsames Einnehmen der Mahlzeiten d.h. räumlich oder zeitlich getrennt von Gesunden zu Erkrankten.
  • Entsorgen Sie Einmaltaschentücher sicher in geschlossenen Abfallbehältern (Entsorgung in verschlossenen Plastiksäcken)
  • Achten Sie auf getrenntes Ess- und Trinkgeschirr sowie Handtücher für die Erkrankten
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige und gründliche Haushaltsreinigung speziell aller Handkontaktflächen (Sanitäreinrichtungen, Türgriffe, Telefonhörer usw.).
  • Präventiv kann die Einnahme von Influenza-Prophylaxe (Neuraminidasehemmer) für enge Kontaktpersonen eingeleitet werden (Hausarzt). Die Durchführung darf nur unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Voraussetzung ist eine fehlende Influenza-Symptomatik der Betroffenen.
  • Sorgen Sie für eine regelmäßige Raumlüftung.

Die Aussagen und Empfehlungen der vorliegenden Laborinformation beruhen auf aktuellen Hinweisen des Robert Koch-Institutes, der Bundesärztekammer und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

 

Zum Fachbereich Infektionsdiagnostik

 

Literatur:

Aktualisierter RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte vom Januar 2011

Arbeitsgemeinschaft Influenza www.influenza.rki.de

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / Informationen zur Grippe (Wintergrippe / "Schweinegrippe") www.bzga.de/schweinegrippe/

WHO: www.who.int/csr/disease/swineflu/en/index.html

 

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