Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht

Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.

Das Muster 10 wird umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“ und zusätzlich wird das Ankreuzfeld „Behandlungen gemäß § 116b SGB V“ umgewidmet und heißt künftig „SER“ (Soziales Entschädigungsrecht gem. SGB XIV). SER kennzeichnet alle Leistungen des neuen Sozialgesetzbuches XIV. Darunter werden alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstanden, die im Zusammenhang mit Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, der Ableistung des Zivildienstes und Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe stehen und für die eine Schädigungsfolge von der Verwaltungsbehörde anerkannt ist.

Das angepasste Muster 10 tritt zum 1. April ohne Stichtagsregelung in Kraft, sodass vorhandene „alte“ Muster aufgebraucht werden können und sollen. Falls ein „altes“ Muster 10 bedruckt wird, soll ein SER‐Fall übergangsweise bitte im Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ gekennzeichnet werden.

Was müssen / sollten Sie tun:

  1. Quartalsupdate Ihres PVS / AIS einspielen. Wenn Sie die Blankoformularbedruckung einsetzten, hat der Softwarelieferant die Anpassungen für Sie vorgenommen.
  2. Für Nutzer eines Order Entry Systems wird das Labor die Anpassungen vornehmen. Dies kann auch nach dem 1. April erfolgen.
  3. Nutzer der Papier‐Muster 10‐Scheine und der Kombi‐Anforderungsscheine können und sollten die vorhandenen Scheine aufbrauchen. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Kennzeichnung von Leistungen aus dem Bereich des Sozialen Entschädigungsrechtes durch Ankreuzen des Feldes „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ erfolgt. Das Aufbrauchen der Bestände an „alten“ Formularen bei der Kassenärztlichen Vereinigung wie auch im Labor wird eine Weile in Anspruch nehmen. Noch sind die neuen Formulare bei der KV und im Labor nicht bestellbar.
  4. Bei den Anforderungsformularen in der (Privatärztlichen) Laborgemeinschaft, bei IGeL‐Aufträgen und Selbstzahlern ändert sich nichts!

Aktuelles

Sepsis – eine unterschätzte Erkrankung 13.09.2024
Die Sepsis ist eine schwere Erkrankung, die inzwischen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland gehört. Viele Menschen, die eine Sepsis überleben, erleiden Spätfolgen, die lebenslang andauern können. Dennoch ist in der Bevölkerung wenig über diese Erkrankung bekannt. Der Welt-Sepsis-Tag am 13.09. soll auf die Bedeutung dieser Erkrankung hinweisen und über sie informieren, um vermeidbare Todesfälle durch Sepsis zu verhindern.
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Änderung der Referenzbereiche der Gerinnungsparameter ab dem 22.07.2024 17.07.2024
Hiermit informieren wir Sie, dass wir im Rahmen unserer Geräteumstellung in der Hämostaseologie ab dem 22.07.2024 eine Anpassung der unten genannten Referenzbereiche vornehmen werden.
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DKK3 im Urin / Methodenumstellung ab dem 15.05.2024 13.05.2024
Zum 15.05.2024 findet eine Methodenumstellung für den DKK3 ReFINE ELISA statt, da die 3. Generation des Testes für die Zertifizierung nach IVDR vorbereitet wurde. Aufgrund der Testumstellung kommt es zur Veränderung des cut-off Wertes. Verlaufskontrollen während der Übergangsphase sind leider nur eingeschränkt möglich.
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