Gynäkologie

Fortbildung „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ zur Anforderung des Rhesusfaktor-D

Seit 01.07.2021 wurde die vorgeburtliche Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D (RHD) bei RhD-negativen Schwangeren als EBM-Leistung aufgenommen. Das Gendiagnostikgesetz fordert einen Qualifikationsnachweis von allen Ärztinnen und Ärzten, die Personen bezüglich genetischer Erkrankungen beraten. Auch die Anforderung der Rhesus-D-Diagnostik ist nur diesen qualifizierten Personen möglich.


Zur Erlangung der Qualifikation zur „fachgebundenen genetischen Beratung“ ist eine 72-stündige Fortbildung notwendig. Wir können Ihnen ein derartiges Fortbildungskonzept anbieten, aktuell und je nach Situation auch als Hybrid-Veranstaltung.
 
Diese Fortbildung besteht aus mehreren Modulen, die über einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Monaten stattfinden. Ein Einstieg ist jederzeit denkbar. Ein Beginn ist noch im September mit dem Modul 5 möglich. Die Termine für 2022 sind ebenfalls schon verbindlich.


 
Bei Fragen zum Fortbildungsprogramm und bei Interesse an unserem ausführlichen Fortbildungskatalog zum Thema sprechen Sie uns gerne an unter: veranstaltung@laborarztpraxis.de

Gerne können Sie sich auch über unsere Veranstaltungsseite direkt für das Modul 5 anmelden.

Aktuelles

Bleiben Sie informiert 18.12.2025
Wir freuen uns, Ihnen unseren neuen Newsletter vorstellen zu dürfen! Dieser Service richtet sich an alle, die an aktuellen Entwicklungen aus unserem Laboralltag interessiert sind. Unser Newsletter versorgt Sie in regelmäßigen Abständen mit relevanten Inhalten, darunter aktuelle Neuigkeiten und Entwicklungen aus dem Labor, wichtige Informationen zu Referenzwertänderungen oder Methodenwechseln sowie zu bevorstehenden Veranstaltungen.
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labGate - Wartungsarbeiten abgeschlossen 05.11.2025
Die geplanten Wartungsarbeiten an labGate sind abgeschlossen. Ab sofort können Sie das System wieder in vollem Umfang nutzen.
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Materialumstellung für die Messung von Glukose zum 01. Dezember 2025 23.10.2025
Gemäß den regulatorischen Vorgaben der RiLiBÄK ist die Messung von Glukose aus Material ohne Stabilisator-Zusatz (Serum) nicht mehr zulässig. Daher stellen wir diese Analytik zum 01. Dezember 2025 ein.
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