Mit Beginn der kälteren Jahreszeit beobachten wir wieder eine Zunahme an Atemwegsinfektionen. Nicht nur SARS-CoV-2, sondern auch andere virale und bakterielle Erreger, wie zum Beispiel Mykoplasmen und Pneumokokken und möglicherweise auch bald Influenza-Viren, treten vermehrt auf. Nur eine zeitnahe Diagnosestellung des verursachenden Erregers ermöglicht eine zielgerichtete Therapie und notwendige Hygienemaßnahmen, insbesondere bei Risikopatienten.
Wir bieten Ihnen daher die Diagnostik mit der Multiplex-PCR „Respiratorische-Erreger-DNA/RNA“ an.
Das Multiplex Panel „Respiratorische-Erreger-DNA/RNA“erfasst im Einzelnen:
Bakterien:
Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae, Legionella pneumophila, Haemophilus influenzae, Streptococcus pneumoniae, Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis
Viren:
SARS-CoV-2, Influenza-Virus A und B, Parainfluenza-Virus Typ 1–4, Respiratory-Syncytial-Virus (RSV), Adenovirus, humanes Metapneumovirus, Rhinovirus
In Ergänzung zum „Multiplex-Panel Respiratorische-Erreger-DNA/RNA“ steht ein Kombi-Multiplex-PCR-Panel zur Verfügung, mit dem gleichzeitig SARS-CoV-2, Influenza A, Influenza B und RSV differenziert nachgewiesen werden können.
Hinweise zu Präanalytik | |
Probenmaterial | Nasen-/Rachenabstrich, Sputum, bronchoalveoläre Lavage, sonstige respiratorische Sekrete |
Methode | Polymerase-Kettenreaktion (PCR) |
Probentransport | Standardtransport |
Das „Respi-Panel“ ist als Kassenleistung im EBM abrechenbar und nach der Ausnahmekennziffer 32006 vom Budget befreit!
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
* Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 596. Sitzung am 15. Juni 2022 zu Änderungen des EBM mit Wirkung zum 1. Juli 2022: „Die Gebührenordnungsposition 32851 ist am Behandlungstag nicht neben den Gebührenordnungspositionen 32589, 32592, 32595, 32600, 32604, 32609, 32622, 32625, 32628, 32704, 32786 bis 32789, 32839 und 32842 berechnungsfähig."