Ab dem 1. Oktober 2021 haben Versicherte ab 35 Jahren im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) einmalig (d. h. nur einmal im Leben des Patienten) einen Anspruch auf ein kostenloses Hepatitis B- und C-Screening.
Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre ab Inkrafttreten des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 12. Februar 2021 zurückliegt.
Infektionen mit Hepatitis B- und C-Viren beginnen häufig symptomarm und unbemerkt, weisen aber schwerwiegende Spätfolgen wie entzündliche Lebererkrankungen, Leberzirrhose oder Leberversagen auf. Ein Screening auf Hepatitis B und C ermöglicht die Früherkennung und kann die häufig asymptomatischen Verläufe identifizieren. Die Möglichkeit einer frühzeitig eingeleiteten Therapie kann unter Umständen gravierende Leberschäden verhindern.
Das Hepatitis B- und C-Screening wird im Labor entsprechend der KBV-Vorgaben als Stufendiagnostik ausgeführt. Das Blut wird zunächst auf das HBs-Antigen (Marker einer Hepatitis B Infektion) und auf den HCV-Antikörper (Marker einer Hepatitis C Infektion) untersucht. Fällt das Ergebnis bei mindestens einer der beiden Untersuchungen positiv aus, wird sofort im Anschluss aus derselben Blutentnahme eine Bestätigungsdiagnostik durchgeführt. Dabei erfolgt eine HBV-DNA-Bestimmung und/oder ein HCV-RNA-Nachweis.
Abgerechnet werden kann das Hepatitis B- und/oder C-Screening bei Versicherten ab 35 Jahren im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung einmalig als Zuschlag zur GOP 01732 über die GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro).
GOP | Beschreibung | Anmerkungen | Bewertung |
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01734 | Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C | Die GOP 01734 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig. Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig. | 41 Punkte / 4,56 Euro |
01744 | Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C im Rahmen der Übergangsregelung | Die GOP 01744 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr berechnungsfähig, sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 eine Gesundheits-untersuchung nach der Gebührenordnungsposition 01732 durchgeführt wurde und gemäß Teil B. I. § 2 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie aktuell kein Anspruch auf eine Gesundheits-untersuchung besteht. Die GOP 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig. Die GOP 01744 ist zeitlich befristet vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2023. | 41 Punkte / 4,56 Euro |
GOP | Beschreibung | Anmerkungen | Bewertung |
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01865 | Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörper | Die GOP 01865 ist am Behandlungstag nicht neben den GOP 01810, 01932, 01934, 32618 und 32781 berechnungsfähig. | 105 Punkte / 11,68 Euro |
01866 | Zuschlag zur GOP 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen | Die GOP 01866 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32823 berechnungsfähig. | 805 Punkte / 89,55 Euro |
01867 | Zuschlag zur GOP 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper | Die GOP 01867 ist am Behandlungstag nicht neben der GOP 32835 berechnungsfähig. | 360 Punkte / 40,05 Euro |