Eine Testung sollte nur dann erfolgen, wenn ein positives Testergebnis auch zu therapeutischen Konsequenzen führt. Ein Abstand von 4 Wochen nach Ende einer H.-pylori-Eradikationstherapie oder sonstiger Antibiotikatherapie und 2 Wochen nach Ende einer Protonenpumpen-Hemmer-Therapie ohne Antibiotikatherapie zur Diagnostik sollten eingehalten werden. Als diagnostische Möglichkeiten stehen invasive und nicht invasive Testmethoden zur Verfügung. Zur Diagnosestellung sollten zwei positive Ergebnisse von unabhängigen Tests vorliegen. Ausnahmen sind das Ulcus duodeni (ein positives Testergebnis ausreichend), die chronisch aktive Gastritis (histologischer Nachweis ausreichend, 100 % Spezifität) und ein positives Kulturergebnis (100 % Spezifität).
Im Allgemeinen gilt: Nicht jeder Nachweis einer H.-pylori-Infektion erfordert eine Therapie. Eine Therapienotwendigkeit ist jedoch bei folgenden Grundleiden gegeben: Ulkusanamnese, akute gastroduodenale Blutung unter nicht steroidalen Antirheumatika, geplante Dauermedikation mit niedrig dosiertem ASS oder nicht steroidalen Antirheumatika, lymphozytäre Gastritis, gastrales MALT-Lymphom, Risikofaktoren für ein Magenkarzinom, Vorliegen einer Atrophie oder intestinalen Metaplasie, idiopathische thrombozytopenische Purpura (ITP), Morbus Menetrier, lymphozytäre Gastritis und ungeklärte Eisenmangelanämie (nach adäquater Diagnostik).