Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von  Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) hat  nach § 1 den Zweck, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen  vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre  Weiterverbreitung zu verhindern". 
Eine Übersicht über wichtige Teilaspekte haben wir  für Sie hier zusammengestellt. Diese ersetzt jedoch nicht den zugrunde  liegenden Gesetzestext, der in den entsprechenden Organen  (insbesondere Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger) veröffentlicht wurde.