Wir möchten Sie über eine wichtige Anpassung bei der Abrechnung von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) informieren.
Zum 1. Oktober 2026 erhöhen wir den Abrechnungsfaktor für Individuelle Gesundheitsleistungen vom derzeitigen 1,0-fachen auf den 1,15-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese Anpassung ist eine notwendige Reaktion auf erheblich gestiegene Kosten in den Bereichen Personal, Material und Energie. Zudem hat sich die moderne Labordiagnostik rasant weiterentwickelt, und damit hat sich auch die Komplexität der Analysen erhöht. Auch diesem gestiegenen durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad und dem damit verbundenen ärztlich-diagnostischen Aufwand müssen wir mit der Preisanpassung gerecht werden.
Bei Fragen zu dieser Anpassung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und die weiterhin gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit.